Rechtsprechung
   BVerwG, 04.07.2007 - 8 B 8.07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,22717
BVerwG, 04.07.2007 - 8 B 8.07 (https://dejure.org/2007,22717)
BVerwG, Entscheidung vom 04.07.2007 - 8 B 8.07 (https://dejure.org/2007,22717)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Juli 2007 - 8 B 8.07 (https://dejure.org/2007,22717)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,22717) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfallerklärung; Ausbürgerung; Territorialprinzip; Unternehmensbeteiligung; Durchgriff; Tochtergesellschaft; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Beteiligungsgesellschaft; Pfändung; Verwertungsbefugnis; Verfügungsbefugnis; Aktien; Feindvermögensverwaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 06.04.1995 - 7 C 5.94

    Restitution nach NS-Enteignung

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2007 - 8 B 8.07
    § 2 Abs. 1 Satz 3 GWA ist nach § 137 Abs. 1 VwGO nicht revisibel, da er nicht als Bundesrecht fortgilt (vgl. Urteil vom 6. April 1995 BVerwG 7 C 5.94 BVerwGE 98, 137 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 42 S. 105).

    Die Erklärung des Vermögensverfalls gegenüber dem Ausgebürgerten bewirkte den Übergang der ihm zustehenden Rechte auf das deutsche Reich im Wege der Gesamtrechtsnachfolge (Urteil vom 6. April 1995 a.a.O. S. 140 f. bzw. S. 105).

    Die Urteilsausführungen zur Gesamtrechtsnachfolge beschränken sich auf die Erläuterung der konstitutiven, von weiteren Einzelakten unabhängigen Wirkung der Verfallserklärung (Urteil vom 6. April 1995 a.a.O. S. 140 f. bzw. S. 105).

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2007 - 8 B 8.07
    Die Grundsatzrüge setzt nach § 132 Abs. 2 Nr. 1, § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts voraus, der eine allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (stRspr des BVerwG, vgl. nur Beschluss vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).

    Bei mehrfacher, die Entscheidung jeweils selbstständig tragender Urteilsbegründung muss für jede ein Zulassungsgrund geltend gemacht sein und vorliegen (stRspr des BVerwG, vgl. nur Beschlüsse vom 9. April 1981 BVerwG 8 B 44.81 Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 197 m.w.N. und vom 19. August 1997 a.a.O. S. 15).

  • BVerwG, 15.02.2006 - 7 B 8.06

    Herausgabe des hälftigen Erlöses aus der Veräußerung eines Grundstücks; Anordnung

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2007 - 8 B 8.07
    Auch wenn die Anordnung jüdische Vermögenswerte betraf, führte sie zu einem Vermögensverlust auf andere Weise i.S.d. § 1 Abs. 6 Satz 1 VermG nur, wenn der staatliche Verwalter über das Vermögen verfügte oder wenn gegen den Eigentümer unabhängig von der Feindvermögensverwaltung andere, auf eine Vernichtung seines Eigentums gerichtete Verfolgungsmaßnahmen getroffen wurden (Beschluss vom 15. Februar 2006 BVerwG 7 B 8.06 ZOV 2006, 182 ).
  • BVerwG, 13.10.2005 - 7 B 47.05

    Schädigung während der NS-Zeit; Unternehmensbeteiligung; Rückerstattung;

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2007 - 8 B 8.07
    Sie kann entweder durch Entziehung der dem Ausgebürgerten zustehenden Anteile an der Beteiligungsgesellschaft geschädigt werden, oder durch Entziehung der Anteile der Beteiligungsgesellschaft an der Tochtergesellschaft, weil damit ebenfalls die Verbindung zu den Anteilen an der Beteiligungsgesellschaft unterbrochen wird (vgl. Beschluss vom 13. Oktober 2005 BVerwG 7 B 47.05 Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 58 S. 58; zum ersten Fall: Urteil vom 28. August 1997 BVerwG 7 C 36.96 Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 19 S. 21; zum zweiten: Urteil vom 28. April 2004 BVerwG 8 C 12.03 BVerwGE 120, 362 = Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 25 S. 115, 119 f.).
  • BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 36.96

    Unternehmensrestitution - Anteilsrestitution - Einzelrestitution - Mittelbare

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2007 - 8 B 8.07
    Sie kann entweder durch Entziehung der dem Ausgebürgerten zustehenden Anteile an der Beteiligungsgesellschaft geschädigt werden, oder durch Entziehung der Anteile der Beteiligungsgesellschaft an der Tochtergesellschaft, weil damit ebenfalls die Verbindung zu den Anteilen an der Beteiligungsgesellschaft unterbrochen wird (vgl. Beschluss vom 13. Oktober 2005 BVerwG 7 B 47.05 Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 58 S. 58; zum ersten Fall: Urteil vom 28. August 1997 BVerwG 7 C 36.96 Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 19 S. 21; zum zweiten: Urteil vom 28. April 2004 BVerwG 8 C 12.03 BVerwGE 120, 362 = Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 25 S. 115, 119 f.).
  • BVerwG, 26.06.1997 - 7 C 53.96

    "Arisierung" eines Unternehmens - Entzug von Anteilen jüdischer Gesellschafter -

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2007 - 8 B 8.07
    Denn § 3 Abs. 1 Satz 4 VermG setzt nicht voraus, dass der "weggeschwommene" Vermögensgegenstand infolge einer Schädigung verlorenging (Urteil vom 26. Juni 1997 BVerwG 7 C 53.96 Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 18 S. 18).
  • BVerwG, 09.04.1981 - 8 B 44.81

    Voraussetzungen für die Geltendmachung von Revisionszulassungsgründen -

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2007 - 8 B 8.07
    Bei mehrfacher, die Entscheidung jeweils selbstständig tragender Urteilsbegründung muss für jede ein Zulassungsgrund geltend gemacht sein und vorliegen (stRspr des BVerwG, vgl. nur Beschlüsse vom 9. April 1981 BVerwG 8 B 44.81 Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 197 m.w.N. und vom 19. August 1997 a.a.O. S. 15).
  • BVerwG, 02.12.1999 - 7 C 46.98

    Jüdisches Vermögen; Feindvermögensverwaltung; Vermögensverlust auf andere Weise

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2007 - 8 B 8.07
    9 Die vereinbarungsgemäß tatsächlich umgesetzte Feindvermögensverwaltung kann nach der bisherigen Rechtsprechung ebenfalls nicht als den Berechtigten verdrängende Anmaßung von Eigentümerbefugnissen verstanden werden (Urteil vom 2. Dezember 1999 BVerwG 7 C 46.98 Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 5).
  • BVerwG, 28.04.2004 - 8 C 12.03

    Jüdisches Unternehmen; Gesellschaft, jüdische; Anteilseigner; Aktionär;

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2007 - 8 B 8.07
    Sie kann entweder durch Entziehung der dem Ausgebürgerten zustehenden Anteile an der Beteiligungsgesellschaft geschädigt werden, oder durch Entziehung der Anteile der Beteiligungsgesellschaft an der Tochtergesellschaft, weil damit ebenfalls die Verbindung zu den Anteilen an der Beteiligungsgesellschaft unterbrochen wird (vgl. Beschluss vom 13. Oktober 2005 BVerwG 7 B 47.05 Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 58 S. 58; zum ersten Fall: Urteil vom 28. August 1997 BVerwG 7 C 36.96 Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 19 S. 21; zum zweiten: Urteil vom 28. April 2004 BVerwG 8 C 12.03 BVerwGE 120, 362 = Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 25 S. 115, 119 f.).
  • BVerfG, 14.09.2011 - 1 BvR 3475/08

    Zum Tatbestandsmerkmal des "verfolgungsbedingten Vermögensverlustes" in § 1 Abs 6

    Schließlich hält es sich dabei in Übereinstimmung mit einer vorangegangenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in einem Parallelverfahren, in dem die Beschwerdeführer Durchgriffsansprüche nach § 3 Abs. 1 Satz 4 VermG auf ein Grundstück geltend gemacht hatten, das früher im Eigentum der E. K. AG gestanden hatte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Juli 2007 - BVerwG 8 B 8.07 -, ZOV 2009, S. 189).

    Das habe aber lediglich eine Beschränkung der Verfügungsbefugnis ohne enteignende Wirkung zur Folge gehabt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Juli 2007 - BVerwG 8 B 8.07 -, ZOV 2009, S. 189 ).

    Die Beschwerdeführer haben sich mit der diesbezüglichen Auslegung des § 2 Abs. 1 Satz 3 des Gesetzes über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit vom 14. Juli 1933 durch das Verwaltungsgericht ebensowenig auseinandergesetzt wie mit den korrespondierenden Erwägungen des Bundesverwaltungsgerichts im parallel geführten verwaltungsgerichtlichen Verfahren, in dem die Beschwerdeführer Durchgriffsansprüche nach § 3 Abs. 1 Satz 4 VermG geltend gemacht hatten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Juli 2007 - BVerwG 8 B 8.07 -, ZOV 2009, S. 189).

  • BVerwG, 19.02.2009 - 8 C 4.08

    Unternehmen; Unternehmensbeteiligung; Aktien; Wertpapiere; Restitution;

    Vorläufige Sicherungsmaßnahmen und bloße zeitweilige Verwaltungs- und Verfügungsbeschränkungen genügen hingegen nicht (vgl. Urteil vom 2. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 46.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 5; Beschlüsse vom 15. Februar 2006 - BVerwG 7 B 8.06 - ZOV 2006, 182 und vom 4. Juli 2007 - BVerwG 8 B 8.07 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 44 Rn. 7).
  • VG Berlin, 10.12.2007 - 22 A 56.06

    Beschlagnahme und Pfändung von Aktien - keine Berechtigung für Entschädigung

    Nachdem sich herausgestellt habe, dass die ehemals beschlagnahmten Aktien körperlich noch vorhanden seien und im Auftrag der Beklagten zur Versteigerung anstünden, werde hilfsweise zur weiteren Sachverhaltsaufklärung die Beiziehung der Aktien und aller im Zusammenhang mit deren Aushändigung an das Auktionshaus P. übergebenen bzw. noch bei der Beklagten vorhandenen Unterlagen beantragt, gleichermaßen die Beiziehung aller zu den Verfahren VG 22 A 199.98, BVerwG 8 B 8.07 und BVerwG 8 B 78.07 beigezogenen Akten.

    Die auf Feststellung der Berechtigung hinsichtlich eines ehemals der Emil Köster AG gehörenden Grundstücks gerichtete Klage VG 22 A 199.98 blieb ohne Erfolg (Urteil der Kammer vom 24. August 2006; BVerwG, Beschlüsse vom 4. Juli 2007 - BVerwG 8 B 8.07 - und vom 2. Oktober 2007 - BVerwG 8 B 78.07 -), da es u.a. an einem verfolgungsbedingten Vermögensverlust des Jakob Michael in Bezug auf die Emil Köster AG fehlte.

    Im Übrigen ist auch bei Bejahung eines territorialen Bezuges in der Beschlagnahme und Pfändung der Köster-Aktien unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Einzelfalles kein verfolgungsbedingter Vermögensverlust auf andere Weise im Sinne des § 1 Abs. 6 VermG zu sehen (BVerwG, Beschluss vom 4. Juli 2007 - BVerwG 8 B 8.07 -).

  • VG Cottbus, 27.02.2013 - 1 K 299/05

    Rückübertragungsrecht

    Eine Beschlagnahme von Vermögenswerten durch staatliche Stellen kann damit ebenfalls den Anforderungen an einen Vermögensverlust auf andere Weise genügen, sofern die Maßnahme nicht lediglich der vorläufigen Sicherung diente bzw. sich nicht in Verwaltungs- und Verfügungsbeschränkungen erschöpfte, sondern sich in der Rechtswirklichkeit hinreichend manifestiert hat und zum Ausdruck bringt, dass sich der Eigentümer ab einem bestimmten Zeitpunkt zu Gunsten des Deutschen Reichs als endgültig aus seinem Eigentum verdrängt ansehen musste (vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 02. Oktober 2007 - BVerwG 8 B 78.07 - juris Rn. 4 und Beschl. v. 04. Juli 2007 - BVerwG 8 B 8.07 - juris Rn. 7; Beschl. v. 23. August 2000 - BVerwG 8 B 60.00 - juris Rn. 4 zu einer Beschlagnahme nach der "Polenverordnung"; demgegenüber zur Entziehung der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnisse nach der "Feindvermögensverordnung": BVerwG, Urt. v. 02. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 46.98 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 02.10.2007 - 8 B 78.07

    Anforderungen an das Vorliegen eines verfolgungsbedingten Vermögensverlusts; Rüge

    BVerwG 8 B 78.07 (8 B 8.07).

    Die Anhörungsrüge der Kläger gegen den Beschluss vom 4. Juli 2007 - BVerwG 8 B 8.07 - wird zurückgewiesen.

  • BVerwG, 29.07.2015 - 8 B 75.14

    Rückübertragung von Grundstücken; Vermögensverlust nach § 1 Abs. 6 VermG

    b) Die geltend gemachte Abweichung vom Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Juli 2007 - 8 B 8.07 - (Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 44) liegt ebenfalls nicht vor.
  • VG Cottbus, 11.06.2014 - 1 K 902/11

    Friedrich zu Solms-Baruth

    So können auch eine dauerhafte staatliche Beschlagnahme und eine Pfändung von Aktien einen Vermögensverlust auf andere Weise begründen, sofern die Maßnahmen nicht nur der vorläufigen Sicherung dienten oder sich in Verwaltungs- und Verfügungsbeschränkungen erschöpften, sondern den Berechtigten zumindest faktisch vollständig und endgültig aus seiner Rechtsstellung verdrängten, indem der Staat sich eigentümergleiche Verfügungsbefugnisse anmaßte (BVerwG, Beschl. v. 04. Juli 2007 - BVerwG 8 B 8.07 - juris Rn. 7 unter Hinweis auf Entscheidungen des ORG Berlin).
  • VG Cottbus, 23.05.2013 - 1 K 621/12

    "Musterverfahren" betreffend Klage des Fürsten zu Solms-Baruth auf

    So können auch eine dauerhafte staatliche Beschlagnahme und eine Pfändung von Aktien einen Vermögensverlust auf andere Weise begründen, sofern die Maßnahmen nicht nur der vorläufigen Sicherung dienten oder sich in Verwaltungs- und Verfügungsbeschränkungen erschöpften, sondern den Berechtigten zumindest faktisch vollständig und endgültig aus seiner Rechtsstellung verdrängten, indem der Staat sich eigentümergleiche Verfügungsbefugnisse anmaßte (BVerwG, Beschl. v. 04. Juli 2007 - BVerwG 8 B 8.07 - juris Rn. 7 unter Hinweis auf Entscheidungen des ORG Berlin).
  • BVerwG, 13.12.2017 - 8 C 15.16

    Anteilsentziehung; Anteilsschädigung; Auflassung; Beginn; Bruchteilsrestitution;

    Damit ging nach damaligem Verständnis das im Reichsterritorium belegene Vermögen des Ausgebürgerten unmittelbar mit dinglicher Wirkung durch einen "Staatsakt" auf den Reichsfiskus als dessen Gesamtrechtsnachfolger über (BVerwG, Urteil vom 6. April 1995 - 7 C 5.94 - BVerwGE 98, 137 ; Beschluss vom 4. Juli 2007 - 8 B 8.07 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 44 LS 1 und Rn. 3 ff., je m.w.N).
  • BVerwG, 02.09.2008 - 8 B 35.08

    Verfassungskonforme Anwendung des Vermögensgesetzes i.F. eines von

    Die von den Klägern erhobenen Rechtsfragen sind nach den im Parallelverfahren ergangenen Beschlüssen des Senats vom 4. Juli 2007 - BVerwG 8 B 8.07 - und vom 2. Oktober 2007 - BVerwG 8 B 78.07 - dahingehend geklärt, dass in der Beschlagnahme der Aktien und deren Verwahrung im Depot der Reichsbank nur eine Beschränkung der Verfügungsbefugnis des Aktionärs ohne enteignende Wirkung gelegen hatte.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.06.2008 - L 12 B 2/08

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe; Begründung der Erfolgsaussicht durch die

  • BVerwG, 28.06.2017 - 8 B 65.16

    Anteil; Anteilsquote; Anteilsschädigung; Beteiligung

  • VG Cottbus, 23.05.2013 - 1 K 623/12

    "Musterverfahren" betreffend Klage des Fürsten zu Solms-Baruth auf

  • VG Cottbus, 23.05.2013 - 1 K 622/12

    Rückübertragungsrecht

  • BVerwG, 28.06.2017 - 8 B 66.16

    Bruchteilsrestitutionsanspruch wegen Schädigung mittelbarer Kleinstbeteiligungen

  • VG Cottbus, 09.12.2021 - 1 K 318/15
  • BVerwG, 21.11.2017 - 8 B 11.17

    Unzureichende Darlegung von Zulassungsgründen bei selbstständig tragender

  • BVerwG, 12.07.2016 - 8 C 15.16

    Redlicher Erwerb nach § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG setzt Beginn des Erwerbsvorgangs

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht